Schiedsrichter-Neulingslehrgang im Bezirk Baden-Baden

Vom 11. Januar - 1. Februar 2025 findet der Schiedsrichter-Neulingslehrgang im Bezirk Baden-Baden statt. Der Neulingslehrgang umfasst Präsenz- und Online-Unterricht sowie Selbststudium-Inhalte. Die Termine sind wie folgt:

Weiterhin steht am Freitag, 31.01.2025, abends um 19:00 Uhr eine optionale Online-Videokonferenz für Fragen und zur Prüfungsvorbereitung zur Verfügung. Dieser Termin ist freiwillig.

Voraussetzungen

Wer Schiedsrichter werden will muss mindestens 14 Jahre alt sein und bei einem Fußballverein angemeldet sein. In Ausnahmefällen (z.B. jüngere TeilnehmerInnen) entscheidet der Bezirksschiedsrichterausschuss der Schiedsrichtervereinigung Baden-Baden im Einzelfall.

Inhalte des Neulingslehrgangs

FAQs

Wie alt muss ich sein, um Schiedsrichter werden zu können?
Im SBFV gilt das Mindestalter von 14 Jahren, um Schiedsrichter werden zu können.
Kann man für den Schiedsrichter-Neulingslehrgang Bildungsurlaub beantragen?
Für den Schiedsrichter-Neulingslehrgang lässt sich kein Bildungsurlaub beantragen da die Anzahl der Unterrichtseinheiten dafür zu gering ist.

Ansprechpartner

Für Fragen und zur Anmeldung wenden sich Interessierte bitte per E-Mail an neulingslehrgang@schwarzkittel-baden-baden.de, an Christian Rose (Bezirkslehrwart) oder Bernhard Zerr (Bezirksschiedsrichterobmann):

Christian Rose
Dionys-Mellert-Str. 15
76437 Rastatt

Telefon: 0177 2169020
E-Mail: christian.rose@mailbox.org

Bernhard Zerr
Scheffelstr. 14
77833 Ottersweier

Telefon: 07223 250030
E-Mail: bernhard.zerr@outlook.de